Arbeitsrecht

 
 
Das indische Arbeitsrecht ist außerordentlich arbeitnehmerfreundlich. Dies schlägt sich in dem sehr ausgeprägten  Kündigungsschutz nieder, der das Freisetzen indischer Mitarbeiter zu einem kostspieligen Unterfangen machen kann. Zudem entscheidet der richtige Umgang mit der indischen Arbeitsverwaltung in nicht unerheblichem Umfang über die Geschwindigkeit, in der Investitionsentscheidungen umgesetzt werden können.
 
Unsere indischen Arbeitsrechtler unterstützen Sie engagiert bei der Einbeziehung indischen Arbeitsrechts in Ihre Entscheidungen und Verträge bei Unternehmensgründung und Rekrutierung. Zudem stellen sie erprobte und kreative Lösungen zur Verfügung, um im Falle von Personalmaßnahmen und Restrukturierungen Ihre Interessen zu wahren. Falls erforderlich, können Sie sich auf die langjährige Prozeßerfahrung unserer indischen Partner verlassen.

 

 
Ihr Ansprechpartner: Niklas Graf von Bernstorff, LL.M. (Sydney)