Gesellschaftsrecht / M & A
Eine unserer Kernkompetenzen ist die klassische gesellschaftsrechtliche Beratung. In diesem Bereich bieten wir unseren Mandanten national und international einen umfassenden Service. Dieser reicht von der Neugründung über die Gestaltung einzelner gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen bis hin zu komplexen Restrukturierungen. Er umfaßt zudem den Verkauf des Unternehmens in der Form eines Asset- oder Share-Deals sowie die Betreuung von Unternehmenszusammenschlüssen oder Ausgliederung und Abspaltung von Unternehmensteilen. Zudem unterstützen wir Sie bei allen Maßnahmen zur Umsetzung des Generationswechsels in Familiengesellschaften.
Bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen können wir aufgrund unseres internationalen Netzwerkes Mandanten in Europa und Asien maßgeschneiderte Beratung durch Spitzenkanzleien bieten. Der Mandant hat nur einen Ansprechpartner und erhält damit Beratung aus einem Guß. Als nicht-fusionierte Kanzlei können wir bei der Auswahl der lokalen Berater sowohl den Wünschen des Mandanten als auch den besonderen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen.
Da die Übergänge zu den Bereichen Bank-, Arbeits- und Steuerrecht fließend sind, kommt unseren Mandaten auch im Rahmen der allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Beratung unsere Expertise aus den oben genannten Bereichen und der Transaktionsgestaltung zugute.
Ihr Ansprechpartner: Niklas Graf von Bernstorff, LL.M. (Sydney)