Investieren

 

Zusammen mit unseren chinesischen Partnern unterstützen wir deutsche Investoren bei der Planung und Gründung chinesischer Tochtergesellschaften, aber auch von Beteiligungsgesellschaften wie Equity Joint Ventures oder Co-operative Joint Ventures. Zudem übernehmen wir die Gründung von Repräsentanzbüros in China.
 
Wenn Sie den Erwerb von Unternehmensanteilen in China planen, ist die Durchführung einer Legal Due Diligence-Prüfung unerläßlich. Ihr Ergebnis ist Entscheidungshilfe für oder gegen eine Investition, sie fördert die Tatsachen zu Tage, die für die geeignete Projektstruktur bestimmend sind und liefert die Grundlagen der Vertragsgestaltung. Unsere Partner verfügen nicht nur über profunde Kenntnis des chinesischen Rechts, sondern sind zudem mit den Verwaltungsabläufen und der in China üblichen Betriebsorganisation vertraut. Insbesondere lassen sie das nötige Fingerspitzengefühl und die Sorgfalt walten, um Ungereimtheiten in den geprüften Unterlagen zu erkennen.
 
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei Erstellung und Verhandlung der mit Ihren chinesischen Partnern zu schließenden Verträge. Zudem informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen, die Gesetzgeber und Verwaltungsvorschriften für Ihr Investment geschaffen haben und erstellen die erforderlichen Dokumente. Darüber hinaus vertreten wir Sie in den Gesprächen mit chinesischen Genehmigungsbehörden.

 

 

Restrukturieren

 


Immer wieder stellen ausländische Investoren in China fest, daß ihre ursprünglichen Planungen nicht realisierbar sind. Um ihre wirtschaftlichen Interessen dennoch zu sichern, ist oft eine Umstrukturierung der chinesischen Gesellschaft erforderlich. In einen solchen Situaton prüfen wir für Sie alle Optionen für eine Umstrukturierung. Die Analyse kann eine Übernahme der Anteile des chinesischen Partners und Umwandlung in eine 100 %-ige Auslandsgesellschaft oder auch das Ausscheiden des deutschen Anteilseigners zum Ergebnis haben. Doch kann sich auch eine Neuverhandlung der jeweiligen Verträge oder eine Anpassung der Anteilsverhältnisse als der sinnvollste Weg erweisen. Denn chinesische Unternehmen sind gewohnt, einmal geschlossene Verträge nachzuverhandeln, wenn die Interessen eines der Vertragspartner dies erfordern.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. York-Gero von Amsberg